Katalogaktualisierung

Ihr Warenkorb enthält inaktive Artikel

Sehr geehrter Kunde, es ist gerade ein sehr seltener Fall aufgetreten. Nachdem Sie einige Artikel in Ihren Warenkorb legten, wurde mindestens ein Bestellkatalog aktualisiert. Dadurch können Artikel in Ihrem Warenkorb aus alten Katalogen leider nicht mehr bestellt werden.

Aus rechtlichen Gründen wurden diese Produkte nun aus ihrem Warenkorb gelöscht. Alle anderen sind erhalten geblieben.

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Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.

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Kontakt

WSA Office Project AG
Tel: +41 (0)44 805 88 88


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bestellungen

Die Bestellungen des Käufers werden durch die WSA OFFICE PROJECT AG schriftlich bestätigt. Eine nachträgliche Änderung der Bestellung durch den Käufer ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis von WSA OFFICE PROJECT AG möglich. Als Folge der Änderung durch den Käufer können sich Preise und der Liefertermin verändern.

Leistungsumfang

Sofern keine anders lautende Vertragsvereinbarung vorhanden ist, beinhaltet die Leistung durch WSA OFFICE PROJECT AG bei einer Büromöbelbestellung folgende Punkte: einmalige Anlieferung, Entladen und Montage der Büromöbel sowie das Entsorgen der Verpackung.

Lieferungen

Der Käufer trägt die Verantwortung, dass für die Anlieferung und Montage einwandfreie Bedingungen für einen reibungslosen Ab­lauf gewährleistet sind. Das heisst, im Minimum ist die Zufahrt frei und gesichert, Aufzüge bzw. Zugänge sind vorhanden und die Montageflächen sind frei von andersweitigen Gegenständen.

Verrechnung von Zusatzleistungen

Bei Behinderung oder Nicht-Wahrnehmung der oben erwähnten Kundenverantwortung ist WSA OFFICE PROJECT AG berechtigt, pro zusätzlicher Arbeitsstunde und Monteur CHF 90.00 in Rechnung zu stellen.

Annahmeverzug

Wird eine Annahme der Lieferung zum vereinbarten Liefertermin durch den Käufer verweigert oder verhindert, ist WSA OFFICE PROJECT AG berechtigt, dem Kunden monatlich mindestens 1% des Rechnungsbetrages zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Beanstandungen

Der Käufer hat die gelieferte Ware zu prüfen und bei Mängel oder Beanstandungen diese auf dem Lieferschein zu vermerken. Spätere Beanstandungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Garantien

Produktegarantie
Die WSA OFFICE PROJECT AG garantiert die einwandfreie Lieferung ihrer Produkte. Allfällige Mängel sind nach Ende der Montage(n) zu erfassen und werden kostenlos behoben.
Die Produktegarantie gilt für 24 Monate ab Montagetermin und umfasst alle auftretenden Materialmängel. Ausgenommen sind Mängel, die auf unsachgemässe und unsorgsame Benützung respektive Bedienung zurückzuführen sind.

Nachlieferungsgarantie
Die WSA OFFICE PROJECT AG garantiert eine Nachlieferung der angebotenen Produkte während fünf Jahren nach Auftragserteilung.
Technische  Neuerungen und Verbesserungen können jedoch in die Produktelinie einfliessen.

Funktionsgarantie
Ab Montagetermin gewährt die WSA OFFICE PROJECT AG auf alle Produkte eine Funktionsgarantie von 8 Jahren Dauer.
Das heisst, auch wenn eine Produktelinie in der Serienproduktion eingestellt wird, garantiert WSA die Nachlieferung und Montage von Ersatzteilen.

Bei Rahmenabkommen und Grossaufträgen gelten gemäss Vereinbarung die produktspezifischen Garantien der Hersteller.

Zahlungen

Der Rechnungsbetrag ist innert 30 Tagen an die WSA OFFICE PROJECT AG zu bezahlen, sofern keine anders lautende schrift­­liche Vereinbarung besteht. Werden WSA OFFICE PROJECT AG Umstände ­bekannt, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage stellen, behalten wir uns vor, von einem Vertrag zurückzutreten oder eine sofortige Anzahlung des Rechnungsbetrages, oder eine Vorauszahlung des gesamten Rechnungsbetrages zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

Alle von WSA OFFICE PROJECT AG gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Ware deren Eigentum.

Änderungen

Die WSA OFFICE PROJECT AG ist jederzeit berechtigt, ihre Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu ändern.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist Dietlikon (Schweiz). Gerichtsstand ist Bülach. Alle Rechtsbeziehungen der Parteien ­unterliegen schweizerischem Recht.

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